Gegen die einmalige, sofort bei Vertragsabschluss über den Erwerb einer oder mehrerer Sehhilfe(n) (nachfolgend „Brille“) fällige und direkt zu entrichtende Zahlung von 59,- Euro verpflichtet sich 

Smarteyes International AB 
Deutsche Niederlassung
Rather Straße 110a 
40476 Düsseldorf


eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63736 (nachfolgend „Smarteyes“) gegenüber der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „Kunde“)  nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

Bei Auftreten eines Fehlers oder Mangels an einer der Brillen (wie z.B. nachträgliche Materialermüdung, Zerkratzen oder Bruch der Gläser oder Funktionseinbußen beweglicher Teile) – einschließlich eines solchen Defekts oder Schadens an der Brille selbst, der durch fahrlässiges Handeln des Kunden selbst oder eines Dritten verursacht wurde (z.B. durch unsachgemäße Verwahrung/Transport der Brille bzw. Beschädigung durch Dritte), der nicht

  • von der gesetzlichen Gewährleistung oder denzwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzesumfasst ist, oder
  • Verlust oder Diebstahl ist, oder
  • eine reine Verschleißerscheinung darstellt, welchedurch den gewöhnlichen Gebrauch der Brilleentsteht.


während eines Zeitraums nach Abholung der Brille(n)

  • von 12 Monaten
  • von 24 Monaten (nur mit SmartPackage 24)


bei Vorlage des SmartPlus-Scheins, des Originalzahlungsbelegs und des Personalausweises (oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments) des Kunden in einer Filiale von Smarteyes in Deutschland einmalig einen solchen Fehler oder Mangel an einer der Brillen, die zusammen  mit einem SmartPlus-Schein erworben wurden, entweder durch Reparatur oder Ersatz, wobei Smarteyes nach eigenem Ermessen die geeignete Alternative auswählen kann, zu beseitigen. Wählt Smarteyes die Abhilfe durch Ersatz, so ist die ursprünglich erworbene Brille, an der der Mangel oder Fehler aufgetreten ist, an Smarteyes zurück zu geben und der Kunde erhält dann eine neue Brille, die im Hinblick auf die Art der Gläser (Einstärkengläser, Gleitsichtgläser, Spezialgläser) und im Hinblick auf die Sehstärke mit der ursprünglich erworbenen Brille identisch ist, wobei für eine Einstärkenbrille eine Zuzahlung von 50,- Euro und für eine Gleitsichtbrille oder eine Brille mit sonstigen Spezialgläsern eine Zuzahlung von 100,- Euro vom Kunden zu leisten ist.

SmartPlus lässt die dem Kunden gesetzlich bzw. vertraglich aus dem ursprünglichen Kaufvertrag zustehenden Rechte unberührt.

SmartPlus erweitert nicht die Haftung von Smarteyes für Schäden, die nicht an der Brille selbst entstanden sind oder die durch die Reparatur oder den Ersatz der Brille durch Dritte (z.B. andere Optikerfachgeschäfte) entstehen oder die unter die Garantie oder Haftpflicht des Herstellers oder anderer Dritter fallen oder durch Versicherungsverträge gedeckt sind.

Eine Barauszahlung der durch SmartPlus gewährten Vorteile ist nicht möglich und die Ansprüche des Kunden aus einem SmartPlus-Schein sind persönliche Ansprüche, die nicht an Dritte abgetreten werden dürfen.